Der Tierbesitzer hat die Unterbringungsräume/Zwinger besichtigt und erklärt ausdrücklich, dass das Tier nicht ausbrechen/entlaufen kann.
Vollpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt. Jeder Tag wird voll berechnet.
Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension eingehend informiert.
Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension vor der Buchung mitzuteilen.
Hunde die in der Gruppe gehalten werden unterliegen einem größerem Risiko von Verletzungen, die ich nicht immer beeinflussen kann. Falls Ihr Hund vom Tierarzt behandelt werden muss, (wegen Krankheiten, Verletzungen) übernimmt der Hundebesitzer die vollen Kosten.
Für jeden Hund muss der Impfpass mit gültiger Tollwut Impfung vorliegen.
Ich nehme keine Hunde auf welche innerhalb von 6 Wochen vor Pensionsaufenthalt eine nasale Zwingerhustenimpfung erhalten haben. Geimpfte Hunde können den Bordetella bronchiseptica Impfstamm über 6 Wochen sowie den Caninen Parainfluenza-Virus Impfstamm einige Tage lang nach der Impfung verbreiten.
Sie sind mit der Unterbringung im Freigehege (wie z.B. Zaunhöhe) einverstanden.
Die Hundepension sowie die Inhaberin schließt sämtliche Haftungsansprüche aus. Der Hundebesitzer ist für alle Sach- und Personenschäden im vollen Umfang Haftbar.
Ist der Hundehalter im Notfall (z.B. Bissverletzung) nicht erreichbar, entscheidet die Hundepension zum wohlergehen des Hundes alle weiteren nötigen Schritte wie z.B. eine Operation oder das schmerzfreie erlösen. Der Halter trägt alle Kosten.
Bei einer eigenmächtigen Reduzierung des Pensionspreises erlischt automatisch das Anmeldeformular. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht nicht mehr.
Es besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung des Preises bei Abholung vor dem ausgemachten Termin.
Wird eine Hündin während des Aufenthalts in der Pension läufig, gelten die Preise der Einzelhaltung ab dem Tag der Läufigkeit, dies gilt auch für unverträglichkeiten und der daraus resultierenden Einzelhaltung. Die Pension übernimmt keinerlei Haftung bei einem Deckakt.
Bei Verlängerung des Aufenthalts wird der Betrag dementsprechend erhöht und ist bei Abholung zu zahlen.
Bei verspätungen von Bring- und Abholterminen ab 20 Minuten nach dem vereinbarten Termin ist eine Aufwandsentschädigung in höhe von 50 Euro sofort in bar zu zahlen. Ebenfalls bei änderung des Bring-/Abhol-Termins innerhalb von 12 Stunden vor der dem gebuchten Termin.
Stornierungen sind immer schriftlich zu erfolgen, per Email oder Post. Per Post gilt das Datum des Poststempel. Die Stornierung wird von der Pension per Email bestätigt.
Bei Stornierung eines gebuchten Pensionplatzes von 5 oder weniger Tagen vor Beginn des vereinbarten Pensionszeitraums ist der gesamte Pensionspreis pro Hund zu zahlen.
Bei Stornierung eines gebuchten Pensionsplatzes im Zeitraum von 14 bis 6 Tagen vor Beginn des vereinbarten Pensionszeitraum ist die Hälfte des vereinbarten Pensionspreis zu zahlen.
Bei Stornierungen eines gebuchten Pensionsplatzes außerhalb der Fristen werden immer 20 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Pensionsplätze werden erst fest verbucht wenn der gesamte Betrag bezahlt wurde und der Vertrag vorliegt. Mindestens 30 Tage vor Pensionsantritt muss der gesamte Betrag bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen ist sofort zu zahlen, bei Stornierung fallen alle geltenden Stornierungskosten an.
Der Betrag von 15 Euro für den Kennenlerntermin kann nicht rückerstattet werden. Wird der Kennenlerntermin an einem Werktag vor dem ausgemachten Termin verschoben, sind erneut 15 Euro zu bezahlen.
Die Hundepension behält sich vor, jeder Zeit ohne Begründung vom Unterbringungsvertrag zurück treten.
Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung, wenn Hunde vor dem Gelände abgestellt bzw. angebunden werden.
Beim Bringen und Holen an Sonn- und Feiertagen wird ein Betrag in Höhe von 25 Euro berrechnet.
Beim Bringen und Holen außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Betrag in Höhe von 25 Euro berrechnet.
Sollte der Hund einen Kastrationschip haben, ist dies beim Kennenlerntermin nachzuweisen. (Z.B. Tierarztrechnung)
Das Bringen von Hunden ist Montag bis Freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und am Wochendende sowie an Feiertagen von 10:00 bis 13:00 Uhr nach Terminvereinbarung möglich.